Open Access Regelungen der Max-Planck-Gesellschaft

Definition

Im Bereich der Wissenschaft steht Open Access für den unbeschränkten und kostenlosen Zugang zu wissenschaftlicher Information im Internet. Eine genauere Definition von Open Access wird in der Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen gegeben. Die Nutzer sollten dabei berechtigt werden, die Veröffentlichung nicht nur zu lesen, sondern diese auch weiter zu verbreiten und zu verwenden, z.B. in der Lehre. Selbstverständlich müssen die Urheber immer genannt werden.

Eine Veröffentlichung im Internet, die keine ausdrückliche Rechteübertragung an die Nutzer im oben genannten Sinne einschließt, genügt den Anforderungen des Open Access nicht.

Bedenken, dass Open Access gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis verstößt, sind unbegründet, da hier dieselben Regelungen wie bei herkömmlichen Publikationen (Verbot von Plagiaten, missbräuchliche Bearbeitung etc.) gelten.

Der Ruf nach Open Access ist zusätzlich durch die Kostenentwicklung für wissenschaftliche Fachzeitschriften motiviert, die zur sogenannten Zeitschriftenkrise geführt hat. Von Open Access versprechen sich viele Unterstützer neben der erweiterten Zugänglichkeit auch eine preisdämpfende Wirkung.

Die Max-Planck-Gesellschaft und Open Access

Die von Bund und Ländern finanzierte Max-Planck-Gesellschaft (MPG betreibt Grundlagenforschung im öffentlichen Interesse. Ein zentrales Anliegen der MPG ist es, die Forschungsergebnisse ihrer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zum Nutzen der gesamten Menschheit möglichst umfassend und  kostenlos verfügbar zu machen (Open Access).

Aus diesem Geist erfolgte im Jahr 2003 die Initiierung der ersten Berlin Konferenz und der dort beschlossenen Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen. Sie stärkte die Open Access-Bewegung in Deutschland und international nachhaltig. Gemeinsam mit der Budapester Open Access Initiative (Februar 2002) und dem Bethesda Statement on Open Access Publishing (Juni 2003) wird sie als zentrale programmatische Grundlage der internationalen Open Access-Bewegung gesehen. Der fachlichen Diskussion der internationalen Entwicklung des Open Access gibt die Max-Planck-Gesellschaft durch die Berlin Open Access Konferenz, die sie mit jährlich wechselnden Partnerorganisationen veranstaltet, eines der wichtigsten Foren.

Insgesamt ist die Open Access Policy der Max-Planck-Gesellschaft in eine enge Kooperation innerhalb der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen eingebunden.

Intern fordert die Max-Planck-Gesellschaft in ihren Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis ihre wissenschaftlichen MitarbeiterInnen zur Beachtung des Prinzips der Öffentlichkeit der Grundlagenforschung auf. Damit korrespondierend wurden ihre Regelungen für das Fachbeiratswesen um den Berichtspunkt Open Access ergänzt.
Die praktische Umsetzung des Open Access-Gedankens erfolgt durch zentrale strategische Entscheidungen, wie etwa der Schaffung eine zentralen Etats für Subskriptions- und Open Access-Publikationsgebühren, und eine Vielzahl von korrespondierenden Projekten. So beteiligt sich die Max-Planck-Gesellschaft an Projekten, welche die Umgestaltung des wissenschaftlichen Publikationswesens zur Ermöglichung des Open Access fördern, z.B. durch die Entwicklung und Analyse von Open Access Geschäftmodellen.

Eine wichtige Entscheidung war die Gründung der Max Planck Digital Library. Sie ist für die informationelle Grundversorgung der Max-Planck-Institute zuständig. Im Rahmen dessen betreibt sie auch die zentralen Repositorien der Max-Planck-Gesellschaft. An der Max Planck Digital Library ist auch das Open Access Policy Team der Max-Planck-Gesellschaft angesiedelt, das allen WissenschaftlerInnen und BibliothekarInnen der Max-Planck-Gesellschaft in Fragen des Open Access als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Information zu den einzelnen Open Access-Projekten und -Aktivitäten an der Max-Planck-Gesellschaft finden Sie im Bereich "Aktivitäten".

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