FAQ zum Zweitveröffentlichungsrecht
Schwerpunktinitiative „Digitale Information“ der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen veröffentlicht Sammung von „Frequently Asked Questions" (FAQ) im Zusammenhang mit dem Zweitveröffentlichungsrecht.
Mit dem ins Urherrecht eingeführten "Zweitveröffentlichungsrecht" (ZVR) erhalten Urheberinnen und Urhebern wissenschaftlicher Beiträge, die bestimmte Bedingungen erfüllen, das Recht, diese Werke als Zweitveröffentlichung zu publizieren, auch wenn dieses Recht im mit dem Verleger der Erstpublikation geschlossenen Publikationsvertrag nicht vorgesehen sein sollte.
Leider bleiben in der Novelle viele Punkte offen und Fragen ungeklärt. So geht aus dem Gesetzestext z.B. nicht eindeutig hervor, welche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zum Kreis der Berechtigten gehören.
Die Schwerpunktinitiative „Digitale Information“ der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen hat daher eine Sammung von „Frequently Asked Questions" (FAQ) im Zusammenhang mit dem Zweitveröffentlichungsrecht veröffentlicht. Damit soll auch für juristische Laien die Anwendung des Rechts erleichtert werden. Hinsichtlich einer Reihe von Aspekten des ZVR besteht jedoch weiterhin Rechtsunsicherheit. Auch darauf machen die Antworten zu den FAQ aufmerksam.